Wir kümmern uns um laufende Geschäftsvorfälle sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, wobei wir uns nicht einfach auf die reine Abwicklung beschränken, sondern initiativ die für Sie optimale Lösung erarbeiten und umsetzen.
Wir erbringen unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Rechnungswesen gem. § 6 Nr. 3 und Nr. 4 Steuerberatungsgesetz.
Gerade bei der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung werden oft wichtige und effektive Möglichkeiten der Sozialversicherungsersparnis übersehen. Hier wird bares Geld verschenkt!
Wir übernehmen für Sie professionell und zuverlässig die laufende Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Dabei weisen wir darauf hin, dass unsere Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen gesetzlich beschränkt ist und wir keine darüber hinausgehende steuerliche Beratung durchführen.
Buchung laufender Geschäftsvorfälle
Faktoren für die Honorarbestimmung sind:
Bei vielen Leistungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Honorarhöhe aktiv zu beeinflussen. Die von uns eingesetzten Instrumente, wie z.B. digitales Belegebuchen, erlauben eine arbeitsteilige Auftragsgestaltung. Je nach persönlichen Wünschen können Sie entscheiden, wer welche Aufgaben übernehmen soll, um so den Auftragsumfang und damit auch das Honorar zu beeinflussen.
Lohn- und Gehaltsabrechnung
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